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BGH, 22.11.1994 - III ZR 66/94 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.07.1990 - III ZR 166/89
Rechtsweg für Ansprüche auf Schadensersatz wegen der Verletzung von …
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- BGH, 19.09.1996 - III ZR 223/95
Entschädigung für die Neugliederung der Einzugsbereiche der …
Daher war auch für das Gebiet des Landes Thüringen zu erwarten, daß die Tierkörperbeseitigung als öffentliche Daseinsvorsorge in den dafür gegebenen Handlungsformen, nämlich durch eine begrenzte Zahl von Tierkörperbeseitigungsanstalten als beliehene Unternehmer (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 22. November 1994 - III ZR 66/94 = BGHR TierKBG § 4 Abs. 2 Beleihung 1 m.w.N.), durchgeführt werde. - VGH Hessen, 04.12.2002 - 11 TG 1963/02
Auflage für Tierkörperbeseitigungsanstalt; Beseitigungsentgelt - Überprüfung
Die verwaltungsrechtliche Kontrolle der Gestaltung der Benutzungsentgelte durch die zuständige Behörde ist im Hinblick auf diese durch den Inhaber der Tierkörperbeseitigungsanstalt im Rahmen seiner Monopolstellung im Einzugsgebiet ausgeübten einseitigen Leistungsbestimmung rechtmäßig und sachgerecht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - III ZR 66/94 -). - VG Berlin, 29.09.2021 - 8 K 143.20 Infolge der Beleihung entsteht neben der Übertragung der öffentlich-rechtlichen Befugnisse des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers auf einen Privaten ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis, in dem eine Verletzung der gegenseitigen Pflichten in Betracht kommen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - III ZR 66/94 -, juris Rn. 5, m.w.N.;… Maurer/Waldhoff, Allgemeines Verwaltungsrecht, 20. Auflage 2020, § 29 Rn. 7).
- VG Düsseldorf, 25.06.2002 - 17 K 7157/99 Diese Vorbildnorm wird als Beleihungsnorm angesehen, Bundesgerichtshof, Urt. vom 22. November 1994 - III ZR 66/94, in: BGHR NW LTierKBG § 9 Abs. 2 Genehmigung 1.